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   BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 712/96   

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https://dejure.org/1998,10452
BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 712/96 (https://dejure.org/1998,10452)
BAG, Entscheidung vom 11.03.1998 - 7 AZR 712/96 (https://dejure.org/1998,10452)
BAG, Entscheidung vom 11. März 1998 - 7 AZR 712/96 (https://dejure.org/1998,10452)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer tariflichen Altersgrenze von 55 Jahren - Befristung eines Arbeitsverhältnisses auf Grund einer tariflichen Altersgrenzenregelung für Flugzeugführer - Anspruch auf eine sozialversicherungsrechtliche Rente wegen Alters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 186/96

    Wirksame Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des 65. Lebensjahres

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 712/96
    Endet das Arbeitsverhältnis wie im Streitfall aufgrund einer individual- oder kollektiv-rechtlichen Altersgrenzenregelung nach diesem Zeitpunkt, gilt nunmehr § 41 Abs. 4 Satz 3 in der Fassung des SGB-Änderungsgesetzes (SGB-ÄndG, BGBl. 1994 1, 1797), mit der der Gesetzgeber die vor dem 1. Januar 1992 geltende Rechtslage wieder hergestellt hat (BAG Urteil vom 11. Juni 1997 - 7 AZR 186/96 - AP Nr. 7 zu § 41 SGB VI).

    Nach der Rechtsprechung des Senats dient das im Rahmen der Befristungskontrolle zu berücksichtigende Bestandsschutzinteresse des Arbeitnehmers nicht nur wirtschaftlichen, sondern auch ideellen Anliegen (BAG Urteil vom 11. Juni 1997, aaO, zu II 3 c der Gründe).

    Dazu zählen auch Normen, die einen Sachgrund für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ohne Ausspruch einer Kündigung regeln (BAG Urteil vom 11. Juni 1997, aaO) und damit eine von § 620 BGB zugelassene Gestaltungsmöglichkeit von Arbeitsverhältnissen konkretisieren.

    Nichts anderes gilt für die Befristung von Arbeitsverhältnissen, bei der die arbeitsgerichtliche Befristungskontrolle die Funktion des Kündigungsschutzes übernimmt (BAG Urteil vom 11. Juni 1997, aaO).

  • BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96

    Einzel- oder kollektivvertragliche Altersgrenzenregelung von 60 Jahren bei

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 712/96
    Sie erfaßt nach ihrem Zweckgedanken keine Beendigungsregelungen, die nichts mit einem Anspruch auf eine sozialversicherungsrechtliche Rente wegen Alters zu tun haben, weil sie etwa auf besondere Anforderungen der beruflichen Tätigkeit oder andere Umstände abstellen (Senatsurteil vom 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu 1 der Gründe; Urteil vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 660/96 - BB 1998, 321 [BAG 14.10.1997 - 7 AZR 660/96]).

    Tarifregelungen für die Mitglieder des Bordpersonals in anderen deutschen Luftfahrtunternehmen sehen ebenfalls eine Altersgrenze von 60 Jahren vor (vgl. BAG Urteile vom 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - zur Veröffentlichung bestimmt; vom 20. Dezember 1984, aaO, zu B II 2 b bb der Gründe, m.w.N.).

    Sie ist von denjenigen Arbeitsvertragsparteien hinzunehmen, die sich dem Tarifrecht unterworfen haben (BAG Urteil vom 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 -, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

  • BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 3/84

    Altersgrenze in einem Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 712/96
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Altersgrenze wie die vorliegende für Flugzeugführer als Sachgrund nicht zu beanstanden (BAG Urteil vom 20. Dezember 1984 - 2 AZR 3/84 - AP Nr. 9 zu § 620 BGB Bedingung mit Anm. Belling; BAG Urteil vom 6. März 1986, aaO).

    Tarifregelungen für die Mitglieder des Bordpersonals in anderen deutschen Luftfahrtunternehmen sehen ebenfalls eine Altersgrenze von 60 Jahren vor (vgl. BAG Urteile vom 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - zur Veröffentlichung bestimmt; vom 20. Dezember 1984, aaO, zu B II 2 b bb der Gründe, m.w.N.).

    Die Beklagte ist nämlich gehalten, auf die Belange der Cockpitmitarbeiter Rücksicht zu nehmen und deren berechtigtem Interesse an der Fortführung ihrer beruflichen Tätigkeit nur dann nicht zu entsprechen, wenn persönliche Eignungsdefizite feststehen oder besonders gewichtige betriebliche Belange einer vollzeitigen Weiterbeschäftigung der Cockpitmitarbeiter entgegenstehen (BAG Urteile vom 6. März 1986, aaO; 20. Dezember 1984, aaO).

  • BAG, 06.03.1986 - 2 AZR 262/85

    Umfang der Tarifautonomie - Wirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze für

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 712/96
    § 19 Abs. 1 und Abs. 2 MTV Nr. 4 Cockpitpersonal berücksichtigen die berufsspezifischen Leistungsanforderungen des Cockpitpersonals und sollen den mit zunehmendem Lebensalter steigenden Gefahren von Leistungsausfällen und den daraus resultierenden Risiken für Leben und Gesundheit des Flugpersonals und der Flugpassagiere entgegenwirken (BAG Urteil vom 6. März 1986 - 2 AZR 262/85 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Altersgrenze, m.w.N.).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Altersgrenze wie die vorliegende für Flugzeugführer als Sachgrund nicht zu beanstanden (BAG Urteil vom 20. Dezember 1984 - 2 AZR 3/84 - AP Nr. 9 zu § 620 BGB Bedingung mit Anm. Belling; BAG Urteil vom 6. März 1986, aaO).

    Die Beklagte ist nämlich gehalten, auf die Belange der Cockpitmitarbeiter Rücksicht zu nehmen und deren berechtigtem Interesse an der Fortführung ihrer beruflichen Tätigkeit nur dann nicht zu entsprechen, wenn persönliche Eignungsdefizite feststehen oder besonders gewichtige betriebliche Belange einer vollzeitigen Weiterbeschäftigung der Cockpitmitarbeiter entgegenstehen (BAG Urteile vom 6. März 1986, aaO; 20. Dezember 1984, aaO).

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 712/96
    Einen unmittelbaren Schutz gegen den Verlust eines Arbeitsplatzes aufgrund privater Dispositionen gewährt das Grundrecht dagegen nicht (BVerfG Urteil vom 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - AP Nr. 70 zu Art. 12 GG).

    Denn für den Bereich der Beendigung von Arbeitsverhältnissen hat der Gesetzgeber einer aus Art. 12 Abs. 1 GG folgenden Schutzpflicht durch den Erlaß von Kündigungsschutzvorschriften genügt (BVerfG Urteil vom 24. April 1991, aaO) und damit ein bestimmtes Maß an Arbeitsplatzschutz vorgegeben.

  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 298/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis aufgrund Tarifvertrags zur

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 712/96
    Diese Erwägungen treffen auf den Bezug einer vom Arbeitgeber finanzierten Übergangsversorgung oder Altersversorgung nicht zu (BAG Urteil vom 14. Oktober 1997, aaO).

    Ein Antrag auf Verurteilung der Beklagten zum Abschluß eines Vollzeitarbeitsverhältnisses für einen davor liegenden Zeitraum würde zu einem Vertrag führen, dessen wechselseitige Erfüllung im Zeitpunkt des durch § 894 ZPO fingierten Vertragsschlusses unmöglich und damit nach § 306 BGB nichtig wäre (vgl. BAG Urteile vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 - und - 7 AZR 811/96 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 811/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 712/96
    Sie beruhen auf kollektiv ausgeübter Privatautonomie (BAG Urteil vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 811/96 -, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt), nachdem die Tarifvertragsparteien ihr Grundrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG wahrgenommen und Regelungen zu bestimmten Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen geschaffen haben.

    Ein Antrag auf Verurteilung der Beklagten zum Abschluß eines Vollzeitarbeitsverhältnisses für einen davor liegenden Zeitraum würde zu einem Vertrag führen, dessen wechselseitige Erfüllung im Zeitpunkt des durch § 894 ZPO fingierten Vertragsschlusses unmöglich und damit nach § 306 BGB nichtig wäre (vgl. BAG Urteile vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 - und - 7 AZR 811/96 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 984/93

    Altersgrenze bei Zusage beamtenrechtlicher Versorgung

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 712/96
    Durch die von § 41 Abs. 4 Satz 3 SGB VI a.F. auf unbestimmte und durch § 41 Abs. 4 Satz 3 SGB VI zumindest auf das Erreichen des 65. Lebensjahres bezweckte Verlängerung der Lebensarbeitszeit wollte der Gesetzgeber das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Rentenbeziehern und Beitragszahlern verbessern, um damit die demographisch bedingten Belastungen der Rentenversicherung zu mindern (BAG Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI).

    Sie schützt nicht die Entscheidungsfreiheit des Arbeitnehmers, über die Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses selbst zu befinden (BAG Urteil vom 26. April 1995, aaO).

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 712/96
    Das folgt aus der vom Bundesverfassungsgericht anerkannten Schutzpflichtfunktion der Grundrechte (BVerfGE 39, 1, 42; 88, 203, 254; Canaris, AcP, Band 184 (1984), 201, 227), die staatliche Grundrechtsadressaten dazu verpflichten, einzelne Grundrechtsträger vor einer unverhältnismäßigen Beschränkung ihrer Grundrechte durch privatautonome Regelungen zu bewahren.
  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 712/96
    Das folgt aus der vom Bundesverfassungsgericht anerkannten Schutzpflichtfunktion der Grundrechte (BVerfGE 39, 1, 42; 88, 203, 254; Canaris, AcP, Band 184 (1984), 201, 227), die staatliche Grundrechtsadressaten dazu verpflichten, einzelne Grundrechtsträger vor einer unverhältnismäßigen Beschränkung ihrer Grundrechte durch privatautonome Regelungen zu bewahren.
  • BAG, 12.02.1992 - 7 AZR 100/91

    Altersgrenze für Angehörige des Cockpitpersonals

  • BAG, 01.12.1993 - 7 AZR 428/93

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Altersgrenzenregelungen

  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 660/96

    Wirksame Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des 65. Lebensjahres

  • LAG Hessen, 15.10.2007 - 8 Sa 139/07

    Tarifauslegung - Übergangsversorgung - Flugbegleiter - Gesamtbeschäftigungszeit

    Abgesehen von der Frage der Wirksamkeit der tarifvertraglichen Altersgrenze für das Kabinenpersonal (vgl. hierzu BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 140/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 14; Hessisches LAG 15. Januar 2007 - 17 Sa 1322/06 - n.v.; juris) besteht aufgrund der Verlängerungsoption in § 19 Abs. 2 MTV keine starre, sondern eine flexible tarifvertragliche Altersgrenze; erst die Vollendung des 60. Lebensjahres soll nach der tarifvertraglichen Regelung zwingend die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben (für den Bereich des Cockpitpersonals vgl. BAG 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 12; BAG 11. März 1998 - 7 AZR 712/96 - n.v.; juris) .
  • LAG Hessen, 15.10.2007 - 17 Sa 671/07

    Tarifauslegung - Übergangsversorgung - Flugbegleiter - Gesamtbeschäftigungszeit -

    Abgesehen von der Frage der Wirksamkeit der tarifvertraglichen Altersgrenze für das Kabinenpersonal (vgl. hierzu BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 140/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 14; Hessisches LAG 15. Januar 2007 - 17 Sa 1322/06 - n.v.; juris) besteht aufgrund der Verlängerungsoption in § 19 Abs. 2 MTV keine starre, sondern eine flexible tarifvertragliche Altersgrenze; erst die Vollendung des 60. Lebensjahres soll nach der tarifvertraglichen Regelung zwingend die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben (für den Bereich des Cockpitpersonals vgl. BAG 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 12; BAG 11. März 1998 - 7 AZR 712/96 - n.v.; juris) .
  • LAG Hessen, 05.04.2000 - 13 Sa 2606/98
    Luftfahrt und - für tarifliche Altersgrenzen von 55 Jahren - Urteil vom 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 - AP Nr. 12 zu § 1 TVG Tarifverträge: Luftfahrt und Urteil vom 11. März 1998 - 7 AZR 712/96 - n v, jeweils mwN.), der sich das Berufungsgericht angeschlossen hat (vgl. etwa Beschluss vom 4. März 1999 - 3 Ta 684/98 - Urteil vom 30. April 1998 - 3 Sa 697/97 - Urteil vom 6. März 1998 - 13 SaGa 65/98 -) und von der abzuweichen die Kammer auch im vorliegenden Streitfall keine Veranlassung sieht, war eine tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für die Angehörigen des Bordpersonals wie die vorliegende als Sachgrund bi lang nicht zu beanstanden.
  • LAG Hessen, 15.10.2007 - 8 Sa 138/07

    Tarifauslegung - Übergangsversorgung - Flugbegleiter - Gesamtbeschäftigungszeit

    Abgesehen von der Frage der Wirksamkeit der tarifvertraglichen Altersgrenze für das Kabinenpersonal (vgl. hierzu BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 140/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 14; Hessisches LAG 15. Januar 2007 - 17 Sa 1322/06 - n.v.; juris) besteht aufgrund der Verlängerungsoption in § 19 Abs. 2 MTV keine starre, sondern eine flexible tarifvertragliche Altersgrenze; erst die Vollendung des 60. Lebensjahres soll nach der tarifvertraglichen Regelung zwingend die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben (für den Bereich des Cockpitpersonals vgl. BAG 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 12; BAG 11. März 1998 - 7 AZR 712/96 - n.v.; juris) .
  • LAG Hessen, 05.04.2000 - 13 Sa 2606/08

    Tarifvertragliche Altersgrenzenregelung

    Luftfahrt und - für tarifliche Altersgrenzen von 55 Jahren - Urteil vom 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 - AP Nr. 12 zu § 1 TVG Tarifverträge: Luftfahrt und Urteil vom 11. März 1998 - 7 AZR 712/96 - n v, jeweils mwN.), der sich das Berufungsgericht angeschlossen hat (vgl. etwa Beschluss vom 4. März 1999 - 3 Ta 684/98 - Urteil vom 30. April 1998 - 3 Sa 697/97 - Urteil vom 6. März 1998 - 13 SaGa 65/98 -) und von der abzuweichen die Kammer auch im vorliegenden Streitfall keine Veranlassung sieht, war eine tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für die Angehörigen des Bordpersonals wie die vorliegende als Sachgrund bi lang nicht zu beanstanden.
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